Unsere Leistungen

Pflege

Die stationäre Pflege ist nur in speziell dafür vorgesehenen Pflegeeinrichtungen, wie z.B. dem Lebens- und Gesundheitszentrum möglich, in denen Pflegebedürftige laut § 71 SGB XI unter der dauerhaften Aufsicht einer ausgebildeten Pflegekraft betreut und pflegerisch versorgt werden. Es kann hier unterschieden werden zwischen
1. ganztägiger (vollstationärer) Unterbringung und Versorgung
2. Tages- oder Nachtpflege (teilstationär) und
3. Kurzzeitpflege

Vollstationäre Pflege
In unserer vollstationären Pflegeeinrichtung werden Pflegebedürftige rund um die Uhr von professionellen Pflegekräften betreut. Das Angebot in unserer Einrichtung umfasst das gesamte Spektrum pflegerischer Leistungen:

  • Behandlungspflege,
  • Grundpflege
  • soziale Betreuung

Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit und gewünschten Extra-Services. Die Kosten für die Pflege in Einrichtungen können je nach Bundesland und Ausstattung sehr unterschiedlich ausfallen.

>> Mehr Informationen über unsere stationäre Pflege erhalten Sie hier

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist eine Form der vollstationären Pflege. Sie ist auf maximal acht Wochen im Jahr begrenzt und soll zumindest für diese kurze Zeit zur Entlastung der pflegenden Angehörigen beitragen. So wird die Kurzzeitpflege für gewöhnlich im Anschluss an eine stationäre Behandlung bzw. nach einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen. Sie wird auch dann genutzt, wenn die häusliche bzw. teilstationäre Pflegesituation zeitweise zur Überforderung wird.

  • Verhinderungspflege
    Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist auch eine Leistung der Pflegeversicherung. Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Ist eine Notsituation entstanden und es muss sehr schnell gehen, dann ist Verhinderungspflege auch in unserer Einrichtung mit Kurzzeitpflege oder vollstationärer Pflege möglich. Die Finanzierung der Pflege bleibt gesichert, denn Leistungen der Kurzzeitpflege und Leistungen der Verhinderungspflege sind kombinierbar.

Tagespflege: Teilstationäre Pflege

Die teilstationäre Pflege findet, wie der Name schon sagt, nur zu Teilen in unserer Pflegeeinrichtung statt. Sie ermöglicht es Betroffenen, trotz eines erhöhten Pflegebedarfs weiterhin zu Hause zu wohnen und sich im Rahmen von Tages- und Nachtpflege betreuen zu lassen. Je nach Inanspruchnahme bleibt der Pflegebedürftige also tagsüber oder über Nacht in der unserer Einrichtung. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung und zurück.

Für die Tages- und Nachtpflege greift die Pflegeversicherung dann, wenn die häusliche Pflege allein nicht ausreichend ist und der Ergänzung bedarf. Die Kosten variieren stark je nach den in Anspruch genommenen Zeiträumen und der Wahl der Pflegeeinrichtung.

Wenn der Pflegebedürftige über einen Pflegegrad verfügt, übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten. Je höher der Pflegegrad ist, desto höher fallen die Leistungen der Kasse aus.

Behandlungspflege
Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandswechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.

Grundpflege
Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht allein seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann.
Der Pflegebedürftige ist dann auf die Unterstützung durch eine Pflegeperson angewiesen. Die Pflegeperson übernimmt im Rahmen der Grundpflege stellvertretend die Handgriffe, die der Betroffene nicht mehr allein schafft, und unterstützt und fördert ihn bei dem, was er selbst ganz gut hinbekommt. Das ist besonders dann wichtig, wenn die pflegebedürftige Person besonders beeinträchtigt ist, z. B. wenn ein Pflegebedürftiger bettlägerig ist und deshalb alle Grundverrichtungen wie Waschen, Essen und Ausscheiden im Bett stattfinden müssen.

Soziale Betreuung
Unsere soziale Betreuung soll, die sozialen, seelischen und kognitiven Bedürfnisse unserer Bewohner unterstützten und die Möglichkeiten der persönlichen Lebensgestaltung ermöglichen. Die soziale Betreuung ist in unserem Haus ein fester Bestandteil der Tagesstruktur und somit eine Kernaufgabe. Sehr wichtig dabei ist für uns die Bedeutung eines ganzheitlichen Ansatzes, der den Bewohner in seiner Persönlichkeit berücksichtigt.
In Bezug auf die Lebensqualität hat die soziale Betreuung für unsere Bewohner einen hohen Stellenwert.
Im Vordergrund stehen dabei, die Erhaltung bestehender, die Förderung neuer und der Ersatz verlorener Beziehungen und Fähigkeiten.
Kernpunkte hierbei sind:

  • Tagesstrukturierung
  • Erhaltung des derzeitigen Selbsthilfe Status
  • Unterstützung bei der zeitlichen und örtlichen Orientierung
  • Aktivierung und Mobilisierung in den Aktivitäten des täglichen Lebens
  • Erhaltung der Wahrnehmungsfähigkeit
  • Abbau von Depression, Aggression, Gereiztheit, motorische Unruhe und Angstzuständen

Ein fester Wochenplan bietet Orientierung und schafft Abwechslung im Alltag. Viele verschiedene Angebote werden gern von unseren Bewohnern wahrgenommen.
Folgende kreative Gruppenangebote beinhaltet unser Wochenplan:

  • Gesprächskreise
  • Bewegungsrunden, Gymnastik
  • Spielnachmittage
  • Gedächtnistraining
  • Zusätzlich wird Sitztanz, Bingo
  • Jahreszeitliches Gestalten

Wir betrachten Soziale Betreuung nicht als isolierte Aufgabe, sondern als Bestandteil der Arbeit aller Mitarbeiter der Einrichtung.
Unser Ziel ist die Vernetzung der Anstrengungen aller Leistungsbereiche.

Soziale Strukturen erhalten, fördern und den Alltag aktiv gestalten – das ist auch im Alter unerlässlich für Vitalität, Ausgeglichenheit und Wohlbefinden. Deshalb bieten wir in unserem Haus CIVITAS wöchentlich wechselnde Angebote zur Tagesgestaltung an. Zahlreiche Veranstaltungen von Vereinen, und Chören, jahreszeitliche Feste und Feierlichkeiten runden diese Angebote ab.

Wie die Tagesstruktur aussehen soll – ob gemütlich im Zimmer oder lieber zusammen mit anderen Senioren – das entscheidet letztendlich der Bewohner selbst.

Service Wohnen

Beim Service Wohnen handelt es sich um einen nicht geschützten Begriff. Wir verstehen darunter ein Betreutes Wohnen, das auf einem Mietvertrag basiert zzgl. eines Grunddienstleistungspakets. Sicherheit und Service für den Bewohner stehen hier im Mittelpunkt. Ergänzend stehen dem Bewohner Gemeinschaftsflächen zur Verfügung, die er jederzeit benutzen kann. Freiwillig kann der Bewohner neben Mahlzeiten, unterschiedliche Programme wählen, die auf Aktivität, Beziehung und Engagement basieren.

>> Mehr Informationen über unser Service-Wohnen erhalten Sie hier

Hauswirtschaft

Die Hauswirtschaft in der WH Care steht vor allem für seine Vielfältigkeit und Professionalität. Liebe, Licht und Leben wird auch hier in voller Gänze gelebt. Leckeres und gesundes Essen, gut riechende Wäsche, und ein sauberes zu Hause sind wichtige alltägliche Dinge, die durch unsere professionelle Hauswirtschaft täglich umgesetzt werden.

Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Küche ist es, Mahlzeiten nach ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Bedürfnisse zu bereiten und zu servieren, die Sie in einer angenehmen Atmosphäre einnehmen können. Bei Behinderung und Krankheit wird auf individuelle Bedürfnisse Rücksicht genommen und Ihren Fähigkeiten und Gewohnheiten Rechnung getragen.

Verpflegung:
Unsere täglichen Mahlzeiten bestehen aus:

  • Frühstück
  • Mittagessen (2 Menüs zur Auswahl)
  • Kaffee
  • Zwischenmahlzeiten / Spätmahlzeiten
  • Getränkeversorgung
  • Sonderkost ist je nach Erkrankung selbstverständlich möglich

Getränke zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfs (Kaffee, Tee, Saft, Wasser) sind jederzeit kostenlos erhältlich. Bei Bedarf werden leichte Vollkost oder Diäten nach ärztlicher Verordnung für Sie zubereitet. Gäste von Bewohnerinnen und Bewohnern sind zu allen Mahlzeiten willkommen. Haben Sie oder Ihre Angehörigen Geburtstag oder einen Ehrentag und Sie möchten diesen Tag gebührend feiern, dann sprechen Sie uns an. Gerne stellen wir Ihnen unsere Räumlichkeiten zur Verfügung.